Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 gelten ab 25.5.2018.
Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Ab diesem Zeitpunkt drohen hohe Geldstrafen. ( 2 - 4% des Brutto Jahreseinkommen )
Für ihr Unternehmen: Haftung ist nicht delegierbar .
Es gilt hier die Auskunftspflicht des Unternehmers,
Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld sind hierzu leicht einklagbar !
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